Lieber Firmling!
Wir freuen uns, dass Du Dich zur heiligen Firmung in unserem Seelsorgeraum anmelden willst. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass Du Dich für die Glaubensgemeinschaft der katholischen Kirche entscheiden möchtest.
Deine Pfarre, Eltern und Firmpaten werden Dich auf Deinem Firmweg unterstützen und begleiten. Wir bitten Dich dann um Deine Mitwirkung und Verlässlichkeit auf dem Weg zur heiligen Firmung.
Wir freuen uns sehr auf Deine Bitte um die heilige Firmung und auf Dein Mittun. Wir wünschen Dir von Herzen die Kraft und den Frieden des Hl. Geistes vor, während und nach der heiligen Firmung.
Pfr. Volodymyr und Pastoralassistentin Annette
Informationen:
· Das für den Empfang des Sakramentes der Firmung erforderliche Alter ist diözesan verschieden vorgeschrieben. In unserem Seelsorgeraum ist es üblich ab der 3. Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums das Firmsakrament zu empfangen.
· Die Firmvorbereitung erfolgt normalerweise in der Wohnpfarre. Falls die Firmvorbereitung nicht in der Wohnpfarre erfolgt, muss eine Erlaubnis der dortigen Pfarre vorausgesetzt werden.
· Nach erfolgter Firmvorbereitung und Ausstellung der Firmkarte, kann jeder Firmling auch außerhalb der Wohnpfarre gefirmt werden!
· Firmlinge, die nicht in Österreich getauft wurden: Bitte eine Kopie des Taufscheins im Pfarramt vorlegen.
· Firmpaten, die nicht in Österreich getauft wurden: Bitte eine Kopie des Taufscheins und einen aktuellen Nachweis über die Kirchenzugehörigkeit im Pfarramt vorlegen.
· Es ist manchmal schwierig, einen Firmpaten zu finden. Dennoch möchte die Kirche den jungen Menschen die Möglichkeit zur Firmung nicht erschweren. Daher ist eine Firmung auch ohne Paten möglich. In diesem Fall können die Angehörigen den Firmling bei der Firmspendung begleiten.
· € 25,00 – Unkostenbeitrag bitte zum Firmgespräch (Termin wird mitgeteilt) mitnehmen.
· Wir möchten die Eltern bitten, während des Firmgesprächs die Zustimmungserklärung zum Datenschutz zu unterzeichnen.
Wer ein Patenamt übernehmen will, muss:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- katholisch sein
- getauft und gefirmt sein
- das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben
- ein Leben führen, das dem christlichen Glauben entspricht
- darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein
- darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein
- darf nicht Vater oder Mutter des Firmkandidaten sein
- Es wird empfohlen, dass der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt – can. 893 § 2 CIC.